Hygienekonzept des Kladower Forum

Kladower Forum Schutz- und Hygienekonzept 27.08.2020

Schutz- und Hygienekonzept für den Kladower Forum e.V.
gemäß SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Senats von Berlin
Der Virus SARS-CoV-2 zwingt alle Menschen zu besonnenem Handeln und fordert Verzicht auf körperliche Nähe. Es gilt “social distancing”. Dies führt zu extremen Einschnitten beim Durchführen von Sitzungen und kulturellen Veranstaltungen.
Um diese Freiheit haben zu können, gilt es einige wenige Regeln einzuhalten.
Zum Schutz der Mitglieder und um eine – entsprechend diesen Regelungen eingeschränkten – Fortführung der Vereinstätigkeit zu ermöglichen, werden unter Einhaltung der behördlichen Anordnungen nachfolgende Regelungen festgelegt:

1. Die Treffen von Gruppen oder Teil-Gruppen müssen bei Achim Witzke angemeldet werden (Joachim.witzke@arcor.de).

2. Die Teilnehmer an Sitzungen/Gruppentreffen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und, wenn möglich, auch im Foyer sowie beim Betreten und Verlassen des Gebäudes. Familien, Paare und Personen, die in einem Haushalt leben, sind von der Einhaltung des Mindestabstands ausgenommen. Diese Regelung gilt bis maximal sechs Personen.

3. Mund/Nasen-Schutz ist auf dem Weg zum Sitzplatz und zur Toilette verpflichtend. Besucher (z.B. Repair-Café, Sprechstunde am Sonnabend) müssen Mund/Nasen-Schutz tragen.

4. Körperlichen Berührungen, z. B. Umarmungen, Händedruck müssen vermieden werden.

5. Beim Betreten des Hauses sind die Hände zu desinfizieren. Im Sanitärraum sowie am Eingang des Hauses wird Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Toiletten sind mit Papierhandtüchern ausgestattet.

6. Die Teilnehmerzahl in den Räumen wird begrenzt. Für jeden Raum wird ein Bestuhlungsplan ausgehängt. Sofern einzelne Gruppen davon abweichen, sind die Abstandsregelungen einzuhalten. Der abweichende Bestuhlungsplan ist im Büro im Vorstandsfach zu hinterlegen. Der Vorstand kann den Bestuhlungsplan bei einem Verstoß gegen die Abstandsregelungen ablehnen.

7. Die Räume müssen alle 45 Minuten gründlich gelüftet werden. Die Sitzungen/Gruppentreffen sind bis spätestens 22.00 Uhr zu beenden.

8. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen an den Veranstaltungen/Sitzungen nicht teilnehmen. Personen, die in den letzten 10 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen an der Sitzung/Gruppentreffen nicht teilnehmen. Gleiches gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

9.Es müssen Anwesenheitslisten mit Namen, Anschrift, Tel.-Nr. und Zeiten der Anwesenheit geführt werden. Nach Ende der Veranstaltung bzw. Sitzung sind die Listen im Büro in die dafür gekennzeichnete Ablage zu legen. Die Listen liegen im Büro bereit. Mit dem Eintrag/Unterschrift in die Anwesenheitsliste wird das Hygienekonzept von den Mitgliedern und Besuchern anerkannt.

10. Nach dem Ende der Sitzung/Gruppentreffen sind vom Leiter oder einer von ihm beauftragten Person die Türgriffe zu desinfizieren.

11. Wenn Getränke ausgegeben werden, werden diese nur in Flaschen ausgegeben.

12. Das Hygiene- und Sicherheitskonzept liegt am Eingang zur Einsicht bereit.
Diese Regeln sind dringend einzuhalten. Nur wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir die Tätigkeit in den Gruppen durchführen.
Das Schutz- und Hygienekonzept muss bei Änderungen der Verordnung oder anderer Anordnung der staatlichen Behörden ggf. angepasst werden.